Konformitätserklärung
(R&TTE Direktive 1999/5/EC)
Die folgenden Punkte wurden beachtet und gelten als maßgeblich und
hinlänglich:
•
Grundsätzliche Bedingungen wie in [Artikel 3] beschrieben
•
Schutzauflagen für Gesundheit und Sicherheit wie in [Artikel 3.1a]
beschrieben
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Prüfung auf elektrische Sicherheit nach [EN 60950]
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Schutzauflagen für elektromagnetische Kompatibilität wie in [Artikel 3.1b]
beschrieben
•
Prüfung auf elektromagnetische Kompatibilität nach [EN 301 489-1] & [EN
301 489-17]
•
Nachhaltige Nutzung des Radiospektrums wie in [Artikel 3.2] beschrieben
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Radio-Test nach [EN 300 328-2]